Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bei der Vielzahl von Leistungen der TiProNet Axel Tittel sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind leider unerlässlich. Wir verfolgen damit das Ziel, die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden und Partnern unter Berücksichtigung der Interessen aller Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TiProNet by TiProNet, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung mit einer Bestellung bei uns anerkannt und bestätigt wird. Die Geschäftsbedingungen können an dieser Stelle eingesehen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Abschnitt I: Allgemeine Regelungen
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt und Wechsel des Vertragspartners
1.1
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TiProNet Axel Tittel (nachfolgend „TiProNet“) gelten für alle Dienste der TiProNet. In „Abschnitt I: Allgemeine Regelungen“ sind die Bedingungen aufgeführt, die für alle Dienste gelten. Die weiteren Abschnitte enthalten diejenigen Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Leistungen und Dienste gelten. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden. Lieferungen, Leistungen und Angebote der TiProNet erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge.
Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. seine Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
1.2
TiProNet ist berechtigt, die AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von TiProNet für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TiProNet verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3
Den Volltext der AGB kann TiProNet über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.4
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt TiProNet nicht an, es sei denn, diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn TiProNet in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.5
TiProNet kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
1.6
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch TiProNet oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. TiProNet ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
2. Vertragsgrundlagen
2.1
Sofern TiProNet ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zur Zeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens TiProNet wirksam.
2.2
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datentransfervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
2.3
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist für sämtliche E-Mail-Postfächer in einem Tarif ein Gesamtspeichervolumen von 25 Gigabyte enthalten.
2.4.
Für jede Internet-Domain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von TiProNet genutzt werden. Die Kombination verschiedener Aktions-Angebote ist nicht möglich.
3. Leistungspflichten
3.1
Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
3.2
TiProNet gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TiProNet liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. TiProNet kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Die Server der TiProNet sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
3.3
TiProNet führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. TiProNet wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird TiProNet den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
3.4
TiProNet ist in der Wahl der technischen Infrastruktur frei. Sie kann die eingesetzte Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten sowie Hard- und Software jederzeit austauschen. Der Einsatz bestimmter Infrastruktur, Backbones, Leistungen dritter Lieferanten oder bestimmter Hard- und Software gelten nur dann als Vertragsbestandteil, wenn dies in der Beschreibung der Dienste hervorgehoben ist.
3.5
TiProNet kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen der TiProNet für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere kann TiProNet die Leistungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von TiProNet gesetzten angemessenen Frist, wird die Änderung gültig. TiProNet weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung gültig wird, wenn er nicht widerspricht.
3.6
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die selbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich TiProNet vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
3.7
Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einem Wechsel z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
3.8
Verzichtet der Kunde bei Bestellung auf Software, die TiProNet zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt anbietet, so räumt TiProNet ihm die Option ein, diese Software bis spätestens 6 Monate ab seiner Bestellung nachzubestellen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1
Nutzungsunabhängige Entgelte sind im voraus zahlbar, Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt TiProNet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
4.2
Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die TiProNet nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt TiProNet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
4.3
Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail an die vom Kunden bei TiProNet hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann TiProNet hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
4.4
TiProNet kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von TiProNet gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. TiProNet weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
4.5
Verändern sich Gebühren von Domainregistrierungsstellen oder der Regulierung unterliegende Gebühren, kann TiProNet die Preise entsprechend anpassen. Ist die Anpassung unzumutbar, kann sich der Kunde mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung vom Vertrag lösen.
4.6
Gegen Forderungen der TiProNet kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
4.7
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann TiProNet die Dienste des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren. Der Entgeltanspruch besteht fort. Sperrt TiProNet eine Leistung berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann sie die Entsperrung von der Zahlung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von € 10,00 abhängig machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist. Diese Bestimmungen gelten nicht für DSL Netzanschlüsse und DSL-Telefonie. Hierfür gelten die Sonderregeln in Abschnitt IV.
4.8
Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann TiProNet das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für TiProNet liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Diese Bestimmungen gelten nicht für DSL-Netzanschlüsse und DSL-Telefonie. Diese Leistungen kann TiProNet nach den Sonderregeln in Abschnitt IV kündigen.
4.9
Bei Zahlungsverzug kann TiProNet für die erste und zweite Mahnung Mahnentgelte und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von jeweils € 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
4.10
Im Falle des Zahlungsverzuges kann TiProNet Verzugszinsen nach § 288 BGB verlangen.
5. Pflichten des Kunden
5.1
Der Kunde sichert zu, dass die TiProNet von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, TiProNet jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von TiProNet binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
- Name und postalische Anschrift des Kunden, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain,
- Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain sowie
- falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server,
- sowie bei DSL Rufnummer und Anschlussadresse.
5.2
TiProNet kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Die E-Mail-Adresse dient TiProNet gegenüber als Kontaktadresse. Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen.
5.3
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die TiProNet zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. TiProNet kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der TiProNet Server-Systeme beeinträchtigt wird.
5.4
Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter unverzüglich zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
5.5
Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf Server von TiProNet überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei TiProNet liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der TiProNet übertragen.
6. Gewährleistung
6.1
Im Rahmen der Gewährleistung kann TiProNet Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen vornehmen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von TiProNet über, soweit die entsprechenden Geräte vor deren Einbau im Eigentum von TiProNet standen.
6.2
Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
6.3
Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert TiProNet kostenlos Ersatz. TiProNet ist berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. TiProNet ist verpflichtet, sein Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei TiProNet auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
6.4
Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
6.5
Der Kunde hat TiProNet bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
7. Haftung der TiProNet
7.1
TiProNet haftet für alle vertraglichen und außervertragliche Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:
- in vollem Umfang bei vorsätzlicher Schädigung und bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit; bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz im dort vorgesehenen Umfang;
- in vollem Umfang bei grob fahrlässiger Schädigung durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen;
- soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet TiProNet bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an TiProNet gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;
- bei einfach fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden;
- bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an TiProNet gezahlt hat. Die Haftung für mittelbare Schäden ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.2
Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren – außer im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit – nach einem Zeitraum von einem Jahr ab Kenntnis des schadensverursachenden Ereignisses. Dies gilt nicht für die vertraglichen Ansprüche des Kunden aus der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit nach § 44 Telekommunikationsgesetz, die nach § 8 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung in drei Jahren verjähren.
7.3
Im Bereich von Telekommunikationsdienstleistungen bleibt für den Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung die Haftungsgrenze des § 7 Absatz 2 Telekommunikations-Kundenschutz-Verordnung durch die vorstehenden Regelungen in jedem Fall unberührt.
7.4
Die Haftung von TiProNet wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
8. Datenschutz
8.1
TiProNet erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
8.2
TiProNet wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
8.3
Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft TiProNet keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.
8.4
TiProNet weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web- Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
8.5
Adress- und Negativdaten werden an andere Konzernunternehmen und eine zentrale Datei übermittelt, die von TiProNet zum Zwecke des Schutzes aller Konzernunternehmen geführt wird. Anderen Konzernunternehmen werden diese Daten bei berechtigtem Interesse zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
9. Schufa-Klausel
Der Kunde willigt ein, dass TiProNet von der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass Networkaholis an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
10. Rechte Dritter, Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
10.1
Der Kunde erhält von TiProNet für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von TiProNet für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
10.2
Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine „Nutzung“ des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.
10.3
Die von TiProNet erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern gleichzeitig aktiv benutzt werden.
10.4
Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von TiProNet nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.
10.5
Soweit dem Kunden von TiProNet ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an TiProNet zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber TiProNet bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
10.6
Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der TiProNet.
10.7
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 5.1 bis 5.5 geregelten Pflichten verspricht der Kunde TiProNet unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 €.
11. Vertragslaufzeit, Kündigung
11.1
Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
Ist der Vertrag auf andere bestimmte Zeit als 12 Monate geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.
TiProNet ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von TiProNet mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
11.2
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für TiProNet insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine der in Abschnitt I Ziffer 5 geregelten Pflichten verstößt, trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten sowie - sofern ein E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in den AGB geregelten Anforderungen genügen oder schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
11.3
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Leipzig.
TiProNet ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für die von TiProNet auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Abschnitt II: Sonderregeln für Domains, Webhosting, Shops, E-Mail
1. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten und Domainrückkauf
1.1
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird TiProNet im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. TiProNet beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden.
1.2
TiProNet hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. TiProNet übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Die Daten zur Registrierung von Domains werden in einem automatisierten Verfahren an die jeweiligen Vergabestellen weitergeleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
1.3
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENICdirect-Preisliste.
2. Pflichten des Kunden
2.1
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. TiProNet weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde TiProNet, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
2.2
Der Kunde ist verpflichtet, TiProNet einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, TiProNet unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von TiProNet über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und TiProNet das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
2.3
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
2.4
Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
2.5
Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absender auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung der E-Mail deutlich zu machen.
2.6
Der Kunde achtet darauf, mengenmäßig begrenzte Inklusivleistungen nicht zu überschreiten, sofern eine Überschreitung vertraglich nicht vereinbart ist. Sofern TiProNet feststellt, dass das Trafficvolumen eines Kunden eines Webhosting-Paketes, den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. Sie kann daraufhin dem Kunden anbieten, das nächst höhere Vertragsverhältnis (z.B. ein höherwertiges Webhosting-Paket) mit einem entsprechend höheren Trafficvolumen abzuschließen. Sollte ein Angebot zu einem Wechsel in das nächst höhere Vertragsverhältnis durch den Kunden abgelehnt werden, kann TiProNet das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Alternativ steht TiProNet bei Trafficüberschreitungen ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Wochen zu.
2.7
Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann TiProNet den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann TiProNet die Domain löschen lassen.
3. Rechtsverletzungen und Gefährdungen
3.1
Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann TiProNet die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
3.2
Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann TiProNet auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann TiProNet das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
3.3
Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann TiProNet statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
3.4
Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.5, kann TiProNet die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren. Wird in Spam-Mails im Sinne von 2.5 eine Internetadresse genannt oder verlinkt, die von TiProNet betreut wird oder deren zugehörige Inhalte von TiProNet gehostet werden, kann TiProNet die Domain oder die Inhalte vorübergehend sperren.
3.5
TiProNet kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
3.6
Der Entgeltanspruch von TiProNet besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
4. Sonderkündigungsrecht
4.1
Für den Fall, dass TiProNet nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist TiProNet berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
4.2
Gegenstand sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch TiProNet verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
5. E-Mail
5.1
TiProNet behält sich für E-Mails und UMS vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
5.2
TiProNet behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Sollte der Kunde über einen Zeitraum von 2 Monaten über ein E-Mail-Postfach weder E-Mails versenden noch E-Mails von diesem herunterladen, so ist TiProNet berechtigt, dieses E-Mail-Postfach zu deaktivieren. Der Kunde kann das betroffene E-Mail-Konto erneut aktivieren.
5.3
E-Mail Postfächer dürfen ausschließlich für die Abwicklung von E-Mail-Verkehr verwendet werden. Es ist insbesondere strikt untersagt, E-Mail Postfächer als Speicherplatz für andere Dateien und Daten zu nutzen.
5.4
Der Versand von UMS-Nachrichten an Sonderrufnummern oder ausländische Anschlüsse ist nur möglich, soweit dies im Angebot ausdrücklich vorgesehen ist.
6. Verfahren bei Vertragsbeendigung
6.1
Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin-C.
6.2
Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann TiProNet die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. TiProNet weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Alternativ kann TiProNet die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
6.3
Beendet TiProNet den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann TiProNet nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
Abschnitt III: Sonderregeln für Server
1. Administration und Benutzung
1.1
Bei bestimmten Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. TiProNet kann den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die TiProNet zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht.
1.2
Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
2. Gefährdungen
2.1
Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung von Ziffer 1 – oder hat TiProNet aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann TiProNet den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend DoS-Attacken) gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des Kunden, kann TiProNet das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
2.2
Gefährdet ein Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, Servern, Software oder Daten, ohne dass der Kunde dies zu vertreten hat, oder hat TiProNet aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht, kann TiProNet den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese Regelung auch für DoS-Attacken gilt, für die der Server des Kunden von Dritten benutzt wird.
2.3
TiProNet weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DOS-Attacke wird. Wird ein Server wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann TiProNet das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung fristlos kündigen, wenn es für TiProNet keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.
2.4
Werden über den Server Spam-Mails (Abschnitt II, Ziffer 3.4) versendet, kann TiProNet den Server sperren.
2.5
Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, Ziffer 3 gelten entsprechend. Newtworkaholics kann in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, Ziffer 3 sperren oder kündigen.
3. Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen. TiProNet kann einer Nutzungsüberlassung zustimmen. Sie setzt den Abschluss eines gesonderten Reseller-Vertrages voraus.
4. Freistellung
Der Kunde ersetzt TiProNet alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung. TiProNet informiert den Kunden unverzüglich, wenn sie selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.
Abschnitt IV: Sonderregeln für DSL
1. Anmeldung und Vertragsschluss
1.1
Die Bestellung eines DSL-Netzanschlusses und/oder eines DSL-Zugangstarifs erfolgt je nach Angebot von TiProNet, telefonisch oder schriftlich. An sein Angebot auf Vertragsschluss ist der Kunde vier Wochen gebunden.
1.2
Für den Vertragsschluss und den Vertragsbeginn gelten die Regelungen des Abschnitts I, Ziffer 1.
2. Nutzungsvoraussetzungen und Tarife
2.1
TiProNet bietet dem Kunden grundsätzlich Komplettpakete aus DSL-Netzanschluss und DSL-Zugangstarif an.
2.2
Sofern TiProNet einen DSL-Zugangstarif ausdrücklich unabhängig von einem DSL-Netzanschluss anbietet, benötigt der Kunde zur Nutzung des Zugangstarifs zwingend einen T-DSL-Anschluss der Deutschen Telekom AG (T-Com). Dieser ist nicht Gegenstand des Vertrages mit TiProNet. Bestellung und Vertragsabwicklung dieses T-DSL-Anschlusses erfolgt vielmehr unmittelbar zwischen dem Kunden und der Deutschen Telekom AG (T-Com) nach den jeweils aktuellen Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG (T-Com). Sämtliche Fragen und Reklamationen in Bezug auf diesen T-DSL-Anschluss sind direkt an die Deutsche Telekom AG (T-Com) zur richten.
2.3
Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen durch TiProNet notwendig sind. Hierunter fällt insbesondere die Bereitstellung eines funktionsfähigen Telefonanschlusses der Deutschen Telekom AG, T-Com und eines DSL-Modems (UR-2 Standard).
2.4
Der Kunde ist verpflichtet, über die DSL-Dienste keine Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, deren Abruf oder Verbreitung gegen Rechtsvorschriften (insbesondere das Strafrecht) verstößt oder Rechte Dritter verletzt (insbesondere Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte).
3. Verfügbarkeit
3.1
Die von TiProNet zu erbringenden vertraglichen Leistungen werden im Rahmen des technisch Möglichen auf der Basis von TiProNet-DSL oder T-DSL erbracht.
3.2
Wegen der die Leistung von TiProNet beeinflussenden Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von TiProNet liegen (siehe Abschnitt I, Ziffer 3 der AGB) ist nur eine solche Verfügbarkeit oder das Zustandekommen der Einwahl bzw. die Aufrechterhaltung eines bestimmten Datendurchsatzes möglich, die die technischen Bedingungen des Internet zu der Zeit der Nutzung erlauben. Dies umfasst keine bestimmte maximale Datenübertragungsrate im Internet, denn diese ist abhängig sowohl von der Art des genutzten DSL-Netzanschlusses des Kunden, als auch von anderen technischen Voraussetzungen, etwa der vom Kunden verwendeten Hardware und der Auslastung und Verfügbarkeit von abgefragten Servern.
3.3
Die angegebenen Bandbreiten / Geschwindigkeiten der Netzanschlüsse sind daher Maximalgeschwindigkeiten, deren Erreichen im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängig ist.
3.4
In keinem Fall übernimmt TiProNet Gewährleistung oder Haftung für Störungen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.
3.5
TiProNet weist darauf hin, dass nach 24 Stunden ununterbrochener Nutzung von DSL eine Zwangstrennung vorgenommen werden kann auch wenn zu diesem Zeitpunkt eine Verbindung besteht. Eine sofortige Wiedereinwahl ist möglich.
4. Zahlungsverzug / Sperre
4.1
TiProNet ist berechtigt, den DSL-Netzanschluss des Kunden teilweise oder ganz zu sperren, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75,00 € in Verzug ist, eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und TiProNet diese Sperrung dem Kunden mit einer Frist von zwei Wochen bei gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes angekündigt hat.
4.2
TiProNet kann ausnahmsweise auch ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist sperren, wenn:
- der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung gegeben hat oder
- das Traffic-Volumen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für diese Leistungen nicht oder nicht vollständig entrichten wird, wobei die Sperre verhältnismäßig sein muss oder
- durch das Verhalten des Kunden Einrichtungen von TiProNet oder ihrer Vertragspartner, insbesondere das Netz oder die Server gefährdet sind oder eine Gefährdung dieser Einrichtungen droht oder durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen eine Gefährdung der Einrichtungen von TiProNet droht oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
4.3
Dauert der Grund, der TiProNet zur Sperrung berechtigte, nach einem Zeitraum von einer Woche ab Beginn der Sperre immer noch an, darf TiProNet den DSL-Netzanschluss des Kunden insgesamt sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt während der Sperrung verpflichtet, die monatlichen Basisentgelte zu zahlen.
4.4
Kommt es zu einer Sperre nach den vorstehenden Absätzen, verpflichtet sich der Kunde für Einrichtung der Unterbindung und deren Aufhebung jeweils einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von 45,00 € an TiProNet zu leisten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden. Weitergehende Schadensersatzansprüche der TiProNet gegenüber dem Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.
Abschnitt V: Sonderregeln für WLAN, Hotspot-Zugang
1. Vertragsgegenstand
1.1
Dem Kunden wird die Inanspruchnahme eines drahtlosen Internetzugang nach WLAN-Standard in Deutschland durch TiProNet ermöglicht. TiProNet vermittelt dem Kunden den mobilen Zugang zum Internet unter Verwendung verschiedener geeigneter Endgeräte (Laptop, PDA, Mobiltelefon usw.). Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen gelten die in den jeweiligen gültigen WLAN-Preislisten aufgeführten Preise und Leistungsbeschreibungen, die auch unter wlgate.TiProNet.de eingesehen werden können.
1.2
TiProNet erbringt ihre Leistungen unter Beachtung des Fernmeldegeheimnisses. Von Dritten übertragener Inhalt ist nicht Gegenstand der Leistung und wird von TiProNet nicht überprüft. Dies gilt auch im Hinblick darauf, ob der Inhalt schadenstiftende Software (z. B. Viren) enthält oder gegen Rechte Dritter verstößt.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über den drahtlosen Internetzugang kommt durch automatische Einräumung der Nutzungsmöglichkeit zustande, sobald der Kunde sich nach Eingabe aller notwendigen Daten auf der jeweiligen Startseite von TiProNet und der ihm übermittelten Zugangsdaten im WLAN-System von TiProNet identifiziert und per "Login" bestätigt hat.
3. Nutzungsvoraussetzung / Mitwirkungspflichten des Kunden / System- und Installationsvoraussetzungen
Zur Nutzung des Zugangs muss der Kunde selbst die erforderlichen Hard- und Softwareeinrichtungen bereitstellen, die er für die Verbindung zum Internet braucht, insbesondere einen WLAN-fähigen Laptop oder ein vergleichbares Endgerät.
4. Zahlungsmöglichkeiten
Der Kunde hat in Ergänzung der Bestimmungen unter Abschnitt I, Ziffer 4 folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- per Kreditkarte, wobei das Kreditkartenkonto sofort belastet wird
- durch Erwerb einer Prepaid-Karte
- durch Vorkassezahlung mittels Überweisung
- durch Abschluss eines Abonnements mit Zahlung per Lastschrift.
6. Verfügbarkeit
6.1
Der WLAN-Internetzugang wird im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Störungen oder Ausfallzeiten, die beim Content-Provider des Kunden oder sonstigen Dritten, die der Kunde bei der Dienstenutzung einschaltet, auftreten, werden nicht auf die Störungs- bzw. Ausfallzeiten der TiProNet angerechnet.
6.2
Zeitweilige Störungen bei der TiProNet können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen von TiProNet oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des WLAN-Internetzugangs erforderlich sind, ergeben. TiProNet wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen bzw. Unterbrechungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
7. Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden
7.1
Der Kunde hat seine eigenen Daten regelmäßig zu sichern, um sich vor Datenverlust zu schützen.
7.2
Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Laptop/PDA des Nutzers und dem WLAN-Access-Point wird verschlüsselt übertragen. Dennoch können Daten der zwischen dem Laptop/PDA und dem WLAN-Access-Point aufgebauten Verbindung möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Eine Sicherung des Datenverkehrs innerhalb der WLAN Versorgung kann erst durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Nutzer erfolgen.
7.3
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, den Zugang zum sowie den WLAN-Internetzugang selbst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen im Internet noch anderweitig missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
- Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch der Vorschriften zum Schutze der Jugend zu sorgen und nationale und internationale Urheberrechte zu beachten;
- keine belästigenden, verleumderischen, die Privatsphäre anderer verletzenden, missbräuchlichen, bedrohlichen, schädigenden, unerlaubten oder anderweitig rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte auf den Servern, insbesondere WWW-Server, shared anonymous FTP-Server (File Transfer Protocol) und E-Mail-Server, zu speichern bzw. speichern zu lassen oder auf solche Inhalte hinzuweisen;
- keine Inhalte bereitzustellen oder auf solche hinzuweisen, die das Ansehen von TiProNet schädigen können;
- keine Viren, "trojanischen Pferde", "Junk-Mails", "Spams" oder nicht angeforderte EMail-Massensendungen anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern;
- keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Server und des Netzes von TiProNet oder anderer Unternehmen und Personen führen oder führen können;
- keine Filesharing-Dienste zu nutzen oder zu betreiben;
- den Internetzugang ausschließlich unter Nutzung der gängigen Standards der Protokollfamilie TCP/IP zu übermitteln.
8. Haftungsfreistellung durch den Kunden
8.1
Der Kunde verpflichtet sich, TiProNet von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen die in Ziffer 7 genannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.
8.2
Der Kunde ist für seine im Internet bereitgehaltenen eigenen oder fremden Inhalte im Verhältnis zu TiProNet voll verantwortlich. Er verpflichtet sich auch insoweit, TiProNet von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen.
8.3
Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziffer 7, ist TiProNet berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. TiProNet ist insbesondere befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden für WLAN-Dienste mit sofortiger Wirkung zu sperren und/oder die den Verstoß begründenden Inhalte und Daten von ihren Servern und Systemen zu löschen.
8.4
Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber TiProNet auf Schadenersatz.
9. Haftung
9.1
TiProNet haftet dem Kunden auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von TiProNet, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2
Bei schuldhafter - weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger - Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens bis zu einer Höhe von maximal 1.000,00 Euro.
9.3
Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden haftet TiProNet der Höhe nach begrenzt nur bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro je Nutzer, wobei die Haftung gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 10.000.000,00 Euro je schadenverursachendem Ereignis begrenzt ist. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, die Höchstgrenze, wird der Schadenersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadenersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
9.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für von TiProNet, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
TiProNet haftet im Rahmen der Nutzung bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten - sofern TiProNet die Vernichtung, Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat - nur für die Wiederbeschaffung von Daten, maximal bis zu den vorstehend genannten Höchstgrenzen.
9.5
Für fahrlässig verursachte Schäden aus Datenverlust entfällt die Haftung.
10. Nutzung von Daten, Beweis der Richtigkeit der Entgeltrechnung
10.1
TiProNet speichert - vorbehaltlich der nachfolgenden Vereinbarungen - Verbindungsdaten zu Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte bis zu 80 Tage nach Versendung der Rechnung.
Auf Verlangen des Kunden werden die Verbindungsdaten:
- vollständig bis zu 80 Tage nach Versendung der Rechnung/Ablauf des Rechnungszeitraums gespeichert oder
- spätestens mit Versendung der Rechnung/Ablauf des Abrechnungszeitraums vollständig gelöscht.
10.2
TiProNet ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem eine Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt. Wurden Verbindungsdaten auf Grund rechtlicher Verpflichtungen oder auf Kundenwunsch gelöscht, trifft TiProNet keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.